Wer bezahlt was? | |||||||||
Pflegegrade: Welche Leistungen Ihnen wann zustehen - Quelle: DAK | |||||||||
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Voraussetzung: Sie haben einen Pflegegrad für stationäre Pflege. Bei Beihilfeberechtigten gilt der halbe Satz, die andere Hälfte zahlt die Beihilfestelle.
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Ihre Pflegekasse bezahlt bei stationärer Kurzzeitpflege für maximal 28 Tage die vollen Kosten für die Pflege. Sie tragen privat die Investitionskosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
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Voraussetzung: Sie haben einen Pflegegrad | |||||||||
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Wenn der Privatanteil durch das eigene Einkommen nicht gedeckt ist, kann beim zuständigen Sozialamt ein Sozialhilfeantrag gestellt werden. Sozialhilfe erhalten Sie, wenn Ihr Vermögen bis auf einen bestimmten Betrag aufgebraucht ist. Sie müssen für die Heimkosten ihr laufendes Einkommen bis auf einen monatlichen Taschengeldbetrag einsetzen. Das Sozialamt prüft auch, ob Kinder/Eltern einen Anteil übernehmen müssen. |
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Bitte wenden sie sich vorab an unsere Buchhaltung. Wir prüfen dann, ob ein Sozialhilfeanspruch besteht und nennen Ihnen den zuständigen Sachbearbeiter beim zuständigen Sozialhilfeträger. Dort erhalten Sie noch detailliertere Informationen zur Sozialhilfe.
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Weitere Vergünstigungen
können beantragt werden:
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